Zwei Wochen sind wie im Flug vergangen - nun ist das diesjährige Internationale Workcamp von YAP-cfd und dem Antikriegshaus Sievershausen schon wieder Geschichte. Zwei Wochen lang haben zwanzig junge Menschen miteinander gelernt, gearbeitet, sich als Siebdruck-Künstler betätigt und viel Spaß miteinander gehabt. Zum ersten Mal stand am Anfang des Workcamps eine zertifizierte Fortbildung im Rahmen des Programms „Jugendliche werden Friedensstifter“, durchgeführt von Maik Bischoff. Angesichts der begeisterten Zustimmung, die diese Maßnahme bei den Teilnehmenden erfuhr, werden wir sicherlich eine Fortsetzung im nächsten Jahr anstreben. Viel Freude hatten unsere Gäste auch am Familienabend: Zehn Sievershäuser Familien waren einen Abend lang Gastgeber für jeweils zwei Teilnehmer. Alle haben diesen sehr persönlichen Zugang zu Menschen in ihrem Gastland sichtlich genossen, und auch für die gastgebenden Sievershäuser war es ein vergnügliches Erlebnis.
Aber auch die teilweise recht anstrengende Arbeit zur Herstellung einer Boule-Bahn und eines Niedrigseilgartens, den wir mit Hilfe eines Zuschusses der Volksbankstiftung realisieren konnten, hat den Gästen viel Spaß bereitet, ebenso die künstlerische Arbeit an einem Wandgemälde in Siebdrucktechnik mit dem Titel „Den Frieden gestalten – die Schöpfung bewahren“, das unter der Leitung von Florian Krauss aus Hannover erstellt wurde und das als „window of peace“ für ein Jahr lang unser Haus an der Sievershäuser Brinkstraße schmücken wird.
Nachdenklich und betroffen machte der Besuch in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Bergen Belsen, verbunden mit einer Einführung durch Gisela Fähndrich unter der Fragestellung: „Welche Voraussetzungen sind unabdingbar, um die Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde zu einer Angelegenheit des Herzens zu machen?“
Als Besonderheit gab es in diesem Jahr dann noch zum Abschluss die Vorstellung von den Ergebnissen des Workcamps im Rahmen einer Friedensgebet in der hannoverschen Marktkirche unter der Leitung von Sup. i.R. Gisela Fähndrich, Präsidentin des Antikriegshauses.
Wir danken Carin und Carina aus Deutschland, die als Teamerinnen die Gruppe geleitet haben, Maja und Theodora aus Serbien, Linda und Lilian aus Taiwan, Mert und Furkan aus der Türkei, Olha und Roma aus der Ukraine, Lucy aus Tschechien, Sam und Susan aus China, Marina und Maxim aus Russland, Shan aus Italien, Iratxe und Pedro aus Spanien, Bin und Kim aus Südkorea für die schöne Zeit, die sie mit uns verbracht haben und wünschen allen einen guten Heimweg.
Pressebericht im Menü "Workcamp" (rechts)
Keine Sonderjustiz für SoldatInnen
Das Bundesjustizministerium plant eine zentrale Sondergerichtsbarkeit für deutsche Soldaten im Auslandseinsatz. Dies geht aus einem den unlängst vom Bundesjustizministerium vorgelegten »Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr« hervor. Der Referentenentwurf sieht vor, im bayerischen Kempten eine zentrale Justiz-behörde einzurichten, die für die Verfolgung der von deutschen Soldaten bei Einsätzen im Ausland begangenen Straftaten zuständig ist. Über die hierfür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes beraten derzeit die Landesjustizverwaltungen. Sollten sie ihre Zustimmung geben, könnte der Gesetzentwurf noch im April in den Bundestag eingebracht werden.
Der Vorstand der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V. sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und schließt sich daher der Erklärung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) an, gegen die Pläne der Bundesregierung zu protestieren, eine gesonderte „Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten“ im Ausland zu schaffen:
„Die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten erfüllen uns mit Sorge. Ein Herauslösen der Soldatinnen und Soldaten aus der zivilen Gerichtsbarkeit und damit auch aus ihrer Verantwortung während ihres Einsatzes im Ausland ist genauso wenig hinnehmbar wie die Einführung einer Sondergerichtsbarkeit im Inland.
Mit gutem Grund wurde nach den Erfahrungen mit der Militärjustiz im 2. Weltkrieg auf eine Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige in der Bundesrepublik verzichtet. Diese Entscheidung darf nicht revidiert werden. Herausforderungen, vor denen die deutsche Justiz durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr steht, sollten gründlich und ausführlich im Deutschen Bundestag beraten werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Soldatinnen und Soldaten in ihrem Auslandseinsatz mit einer anderen Gerichtsbarkeit beurteilt, und somit an andere Rechte gebunden, sein sollten, als bei ihrem Dienst im Inland.“
Sievershausen, den 16.04.2012
Der Vorstand der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V.