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Antikriegshaus
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AGDF betont erneut den Rechtsanspruch auf geförderte Freiwilligendienste

Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen geförderten Freiwilligendienstvertrag bekräftigt. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung, wonach ein „Rechtsanspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr“ in den Freiwilligendiensten durch den Bund gesetzlich umsetzbar ist sowie eingeführt und auch gefördert werden kann. „Damit wird unsere Position nachdrücklich bestätigt und die von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragene Vision 2030 kann realisiert werden“, so AGDF-Geschäftsführer Jan Gildemeister.

Gleichzeitig kritisiert die AGDF aber auch Forderungen aus der Politik, Pflichtdienste einzuführen. „Gerade die Stärkung der Freiwilligkeit ist wichtig, um auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Engagement zu fördern“, ist Jan Gildemeister überzeugt. Damit könne auch der zunehmenden Distanz zu staatlichen Institutionen entgegengewirkt werden, betont der AGDF-Geschäftsführer.

Junge Menschen, die sich freiwillig in einem Lerndienst für ein Jahr im In- und Ausland für andere oder die ökologische Mitwelt engagieren, würden sich erfahrungsgemäß nach seiner Auffassung aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen sehr häufig für ihre Mitmenschen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verantwortung für die Eine Welt einsetzen. Zugleich würde eine vielfältige Zivilgesellschaft gestärkt, wenn sich Träger, Einsatzstellen und Partnerorganisationen für benachteiligte und bedürftige Menschen, für die natürliche Mitwelt, Demokratie und generell ein besseres Zusammenleben engagierten. Und internationale Freiwilligendienste würden jungen Menschen interkulturelle Lernerfahrungen ermöglichen sowie die Wertschätzung einer vielfältigen Gesellschaft und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, betont der AGDF-Geschäftsführer.

Mit einem Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Dienst würde dies alles gefördert und auch das Potenzial von Freiwilligendiensten besser ausgeschöpft, gibt Jan Gildemeister zu bedenken. Darum sei er dankbar für dieses Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung, das nun hoffentlich auch von der Bundesregierung, die ja in ihrem Koalitionsvertrag eine Stärkung der Freiwilligendienste und einen entsprechenden Stellenausbau angekündigt habe, wahrgenommen und umgesetzt, so der AGDF-Geschäftsführer.

In diesem Zusammenhang kritisiert die AGDF die aktuelle Diskussion um Freiwilligen- und Pflichtdienste. „Derzeit wird alles auf die Frage einer Wehrpflicht fokussiert, doch das greift viel zu kurz“, warnte Jan Gildemeister, zumal seiner Ansicht nach die Gründe dafür derzeit nicht umfassend diskutiert würden. „Das alles braucht eine breite, offene, kontroverse und ehrliche gesellschaftliche Diskussion, und keine Vorgabe von oben. Und die fehlt derzeit völlig“, so der AGDF-Geschäftsführer.

Zum Rechtsgutachten: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/engagement-junger-menschen-fuer-demokratie/projektnachrichten/juristisches-gutachten-rechtsanspruch-auf-ein-gesellschaftsjahr

 

 

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