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Zwei Jahre nach Teilmobilmachung: Weiter kein Asyl für russische Kriegsdienstverweiger*innen

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4252

Auch zwei Jahre nach der am 21. September 2022 von Präsident Putin erklärten Teilmobilmachung wird russischen Verweiger*innen des Ukrainekrieges in Deutschland in aller Regel kein Asyl gewährt. Connection e.V. liegen inzwischen mehr als ein Dutzend ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Wesentliches Argument ist, dass keine "beachtliche Wahrscheinlichkeit" für eine Einberufung in den Krieg bestehe. "Es sind Menschen, die sich gegen eine Teilnahme an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entschieden haben", so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. "Statt ihre Entscheidung zu unterstützen, werden sie mit den Bescheiden aufgefordert, nach Russland zurückzukehren. So wird dem russischen Militär das menschliche Kriegsmaterial zur Verfügung gestellt."

In den letzten Monaten wurden in Russland die Rekrutierungsbemühungen verschärft.

  • Im April 2023 verabschiedete das russische Parlament ein Gesetz, womit die von der russischen Regierung für staatliche und kommunale Dienste eingerichtete online-Plattform "Gosuslugi" (Госуслуги) auch für die Zustellung von Vorladungen zum Militärkommissariat benutzt werden kann. Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn sie auf dem Account einer Person eingegangen sind. Mit der Zustellung verbunden ist das Verbot, Russland zu verlassen. "Das bedeutet in der Tat", so der in Deutschland lebende russische Jurist Artyom Klyga von der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung Russland, "dass bei einer Rückkehr dieser Personen Strafverfolgungsmaßnahmen greifen und die bereits bestehende Vorladung umgesetzt wird. Außerdem werden sie nicht mehr das Land verlassen können. Damit sind sie einem erheblich größerem Risiko ausgesetzt, für den Krieg eingezogen zu werden."
  • Wiederholt kommt es in verschiedenen Städten zu Razzien und Inhaftierungen von Militärdienstpflichtigen. So z.B. im Mai 2024, als Polizeibeamt*innen in Moskau unter Beteiligung der Moskauer Einberufungsbehörde und des "Unified Draft Office" Razzien durchführten und schätzungsweise 40 bis 60 Personen im Einberufungsalter festnahmen. Nach ihrer Festnahme wurden die Betroffenen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren zur Sammelstelle in der Ugreshskaya Straße 3, Gebäude 6, gebracht, von wo aus die Rekruten direkt in die Kasernen gebracht werden.
  • Seit dem Einmarsch der Ukraine in das Gebiet um Kursk Mitte August 2024 werden erneut Militärdienstpflichtige im Kriegsgebiet eingesetzt: "Wir haben Dutzende von Anfragen von besorgten Eltern, Verwandten und Freund*innen bekommen", berichtet Sofia Zelenkevich von der russischen Exilorganisation Idite Lesom (Go by the Forest). "Sie schildern uns, wie Wehrpflichtige kurz nach ihrer Einberufung in das Kriegsgebiet nach Kursk geschickt werden, in das vor wenigen Wochen die ukrainische Armee einmarschierte. Sie haben keine militärische Ausbildung erhalten und sind so nichts anderes als Kanonenfutter."
  • Insbesondere gegenüber Migrant*innen wird Druck ausgeübt, sich "freiwillig" zur Armee zu melden. "Das Gesetz wurde dahingehend geändert", erklärt Artyom Klyga, "dass russischen Staatsbürgern, die nicht von Geburt an Staatsbürger Russlands sind, der Pass entzogen werden kann, wenn sie sich nicht militärisch registrieren lassen." "Jeden Tag finden in den Gebieten, wo Migrant*innen leben, Razzien statt", ergänzt Sofia Zelenkevich. "Sie werden unter Druck gesetzt oder mit falschen Behauptungen dazu gebracht, Verträge beim Militär zu unterschreiben. Damit können sie in das Kriegsgebiet in die Ukraine geschickt werden."

"Es ist davon auszugehen," so Rudi Friedrich, "dass der Druck auf die Militärdienstpflichtigen noch steigen wird. Vor wenigen Tagen hat Präsident Putin angekündigt, die Armee um weitere 180.000 Soldaten aufzustocken." Wie die unabhängige russische Nachrichtenplattform Mediazona berichtete, sollen ab Dezember 2024 weitere 180.000 Soldat*innen die Armee auf fast 1,5 Millionen bringen. Das ist bereits die dritte Erhöhung der Truppenstärke seit Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022.

Erneut fordert Connection e.V. die deutsche Bundesregierung aufSchutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen, Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen zu garantieren. "Es gab einen positiven Schritt mit einer Stellungnahme des Innenministeriums im Mai 2022, dass russische Deserteure Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Aber es zeigt sich, dass fast alle, die sich rechtzeitig vor einer Rekrutierung entzogen haben und Schutz suchen, in den Asylverfahren abgelehnt werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand."

Abschließend weist Connection e.V. darauf hin, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt hat. Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte stellt in seinem jüngsten thematischen Bericht (A/HRC/56/30) fest, "sollten Einzelpersonen in der Lage sein, vor dem Beginn des Militärdienstes oder in jeder Phase während oder nach dem Militärdienst zu verweigern". Gegenwärtig ist dieses Recht in Russland nicht im Einklang mit internationalen Standards geschützt. Diejenigen, die den Dienst verweigern wollen, werden de facto daran gehindert oder verfolgt. Sie sollten geschützt werden, wie der UNHCR in seinen Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10 feststellt.

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakte

Rudi Friedrich, Geschäftsführer von Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 069-82375534 (Deutsch und Englisch)
Artyom Klyga, Advocacy Manager der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung Russland, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +49 176 41 79 62 80 (Russisch, Englisch)
Sofia Zelenkevich, Koordinatorin von Idite Lesom, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Russisch, Englisch)
Zaira Zafarana, International advocacy coordinator of Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Italian, English)

 

 

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Ukrainische Militärdienstpflichtige unter Druck

Vor wenigen Tagen ging durch die Presse, dass ukrainischen Männern im militärdienstpflichtigen Alter keine Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden. Das hatte Connection e.V. gemeinsam mit PRO ASYL im Mai 2024 gefordert. Das hessische Sozialministerium hatte die Ablehnung der Ausstellung von Reiseausweisen mit dem Hinweis verbunden, dass den Betroffenen zumutbar sei, zur Passbeschaffung in die Ukraine zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen. Wie ist das einzuschätzen? (...mehr)

Drei israelische Verweigerer: „Wir werden uns nicht an einem Genozid beteiligen“

Die Kriegsdienstverweigerer Yuval Moav, Itamar Greenberg und Oryan Mueller erklären, warum sie bereit sind, ins Gefängnis zu gehen, um sich gegen den Krieg zu stellen. Ein Interview des israelischen Magazins +972 und Local Call jetzt in deutscher Übersetzung.  (...mehr)

Veranstaltungen September 2024

Besonders hinweisen möchten wir auf die Veranstaltungen mit dem Film DIE LIEBE ZUM LEBEN - Ein Film mit und über den Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann.

Über den Mut zu desertieren, über die Kraft des Sich-Treu-Bleibens und eine Vision, die die Bundesrepublik verändert hat. Eine Hommage an die Menschlichkeit und gegen den Krieg.

Termine im September 2024 in Leipzig (1.9.), Emden (1.9.), Braunschweig (2.9.), Cottbus (2.9.), Barnstorf (2.9.), Hamburg (4.9.), Kellinghusen, (6.9.), Schwerte (11.9.), Nürnberg (26.9.), Wietze/Jeversen (28.9.), Papenburg (29.9.)

Diese und weitere Veranstaltungen siehe https://de.connection-ev.org/veranstaltungen

 

 

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Ukraine: Fast 30 Organisationen fordern ein Ende der Strafverfolgung von Yurii Sheliazhenko

Pazifismus ist kein Verbrechen

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4155

Die unterzeichnenden Organisationen sind sehr besorgt über die anhaltende Schikanierung von Friedensaktivist*innen und Kriegsdienstverweiger*innen in der Ukraine, insbesondere über die offensichtlich willkürliche Verfolgung von Yurii Sheliazhenko, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung und EBCO-Vorstandsmitglied. Sein Prozess ist für den 11. Juni 2024, 14.15 h vor dem Verwaltungsgericht Pecherskyi der Region Kiew angesetzt (Fall No 757/16536/24-k). Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Yurii Sheliazhenkos Wohnung wurde am 3. August 2023 durchsucht. Er steht seither unter mehrfach verlängertem Hausarrest, während der ukrainische Sicherheitsdienst gegen ihn ermittelt. Dabei geht es insbesondere um die Anschuldigung, dass die Erklärung "Peace Agenda for Ukraine and the World" vom September 2022, die er im Namen der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung abgegeben hatte, "die russische Aggression" rechtfertige, obwohl die Erklärung die Invasion und alle Arten von Krieg ausdrücklich verurteilen. Sein Computer und sein Smartphone wurden beschlagnahmt und trotz eines Gerichtsbeschlusses noch nicht zurückgegeben. Der Hintergedanke scheint zu sein, sein Eintreten für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und seine Arbeit zur Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine zu behindern. Das ukrainische Justizministerium hat das Verwaltungsgericht der Region Kiew aufgefordert, die Ukrainische Pazifistische Bewegung, Mitgliedsorganisation von EBCO, zu verbieten und aufzulösen. Der ukrainische Sicherheitsdienst veröffentlichte zudem eine Pressemitteilung, in der Yurii Sheliazhenko als "feindlicher Agitator" bezeichnet wird.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Europäische Union (EU) auf, dafür zu sorgen, dass die Anerkennung und vollständige Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung als wesentlicher Schutz der demokratischen Werte und Grundsätze, auch in Zeiten des durch die russische Aggression verursachten nationalen Notstands, bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Beitritt der Ukraine zur EU als notwendige Bedingung angesehen wird. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird unter anderem in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) anerkannt.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Ukraine auf, Yurii Sheliazhenko unverzüglich freizusprechen und die beschlagnahmten persönlichen Gegenstände zurückzugeben, die Aussetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung unverzüglich rückgängig zu machen: den aus Gewissensgründen inhaftierten Dmytro Zelinsky freizulassen, Andrii Vyshnevetsky ehrenhaft zu entlassen, Vitaly Alekseenko und Mykhailo Yavorsky freizusprechen. Sie fordern die Ukraine außerdem auf, das Ausreiseverbot für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren und andere Praktiken zur Durchsetzung der Militärdienstpflicht aufzuheben, die mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Ukraine unvereinbar sind, einschließlich der willkürlichen Inhaftierung von Militärdienstpflichtigen und der Auferlegung der militärischen Registrierung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit jeglicher ziviler Verwaltungsakte wie Ausbildung, Beschäftigung, Heirat, Sozialversicherung, Registrierung des Wohnorts usw. Die Organisationen sind sehr besorgt über das Mobilisierungsgesetz, das schwere Strafen für "Militärdienstverweigerer" vorsieht, ohne Ausnahmen für Kriegsdienstverweigerer. Wir begrüßen die Bemühungen des Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, der in seinem Jahresbericht 2023 das Fehlen von Verfahren zur Beantragung eines alternativen Zivildienstes unter Kriegsrecht erwähnte und die Mitglieder des Parlaments aufforderte, Abhilfe zu schaffen.

Wir fordern die Ukraine auf, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und öffentliche Äußerungen für einen Frieden nicht zu kriminalisieren, wie es im Fall von Yurii Sheliazhenko geschieht, der für Frieden und Menschenrechte eintritt und das Ende des bewaffneten Konflikts und damit der Kriegsgräuel fordert.

Die Organisationen fordern Russland auf, unverzüglich und bedingungslos sämtliche Hunderte von Soldat*innen und mobilisierten Zivilist*innen freizulassen, die sich weigern, am Krieg teilzunehmen, und die illegal in einer Reihe von Zentren in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine festgehalten werden. Berichten zufolge setzen die russischen Behörden Drohungen, psychologischen Missbrauch und Folter ein, um die Inhaftierten zur Rückkehr an die Front zu zwingen.

Die Organisationen fordern sowohl Russland als auch die Ukraine auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu achten, auch in Kriegszeiten, und dabei die europäischen und internationalen Standards, unter anderem die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, vollständig einzuhalten. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) garantiert wird und das gemäß Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR auch in Zeiten eines öffentlichen Notstands unantastbar ist.

Die Organisationen verurteilen die russische Invasion in der Ukraine aufs Schärfste und rufen alle Soldat*innen auf, sich nicht an den Feindseligkeiten zu beteiligen, und alle Rekrut*innen, den Militärdienst zu verweigern. Sie verurteilen alle Fälle von Zwangsrekrutierung und gewaltsamer Rekrutierung in den Armeen beider Seiten sowie alle Fälle von Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen, Deserteur*innen und gewaltlosen Kriegsgegner*innen. Sie fordern die EU auf, sich für den Frieden einzusetzen, sich zu Diplomatie und Verhandlungen zu verpflichten, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten und den Kriegsgegner*innen Asyl und Visa zu gewähren.

Kontakte
Alexia Tsouni (Englisch, Griechisch), European Bureau for Conscientious Objection (EBCO), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.ebco-beoc.org

Semih Sapmaz (Englisch, Türkisch), War Resisters’ International (WRI), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.wri-irg.org
Rudi Friedrich (Deutsch, Englisch), Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.Connection-eV.org
Zaira Zafarana (Italienisch, Englisch), Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.Connection-eV.org
Christian Renoux (Französisch, Englisch), International Fellowship of Reconciliation (IFOR), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.ifor.org
Yurii Sheliazhenko (Ukrainisch, Englisch, Russisch), Ukrainian Pacifist Movement, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!http://pacifism.org.ua/

Unterzeichnet von:

European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)

International Fellowship of Reconciliation (IFOR)

War Resisters’ International (WRI)

Connection e.V.

Ukrainian Pacifist Movement

Movimento Internazionale della Riconciliazione (MIR Italien)

Pressenza

International Centre of civil initiatives "Our House" - Belarus

Giuristi democratici

Internationaler Versöhnungsbund, österreichischer Zweig (FOR Österreich)

The Fellowship of Reconciliation (FoR England und Schottland)

Centre for peace research and peace education, department of educational science, University of Klagenfurt, Österreich

Center on Conscience & War – Washington DC

Anglican Pacifist Fellowship

Pax Christi Italia

Lebenshaus Schwäbische Alb - Community for Social Justice, Peace and Ecology e.V.

BOCS Civilization Planning Foundation

Vrede vzw

Peace & Justice – Scotland

Peace and Development Foundation-Africa (PDF-Africa) Uganda

Un Ponte per

Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)

Kerk en Vrede – Netherland

Vredesactie - Belgien

Stop Wapenhandel - Niederlande

Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) – Deutschland

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) – Deutschland

International Peace Bureau (IPB)

Conscientious Objection Watch - Türkei

Peace Institute - Slowenien

Mouvement International de la Réconciliation - MIR France

pax christi Germany

IFOR - MIR - Schweiz

Weitere Informationen

Jahresbericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung "Conscientious Objection to Military Service in Europe 2023/24”, über die Länder des Europarates, darunter auch Russland, Belarus und Ukraine: https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2024-05-15-EBCO_Annual_Report_2023-24.pdf

UN Human Rights Council Report "Situation of human rights in the temporarily occupied territories of Ukraine, including the Autonomous Republic of Crimea and the city of Sevastopol - Interim report of the Secretary-General" (A/HRC/56/69): >https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/regular-sessions/session56/list-reports

Informationen zur #ObjectWarCampaign: Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer: https://de.connection-ev.org/ObjectWarCampaign
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Connection e.V., Von-Behring-Str. 110, 63075 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Website: www.Connection-eV.org

 

 

 

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Schutz für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen wie Vitali Dvarashyn und Mikita Sviryd

Sie sind in Litauen von einer Abschiebung nach Belarus bedroht!

Weitere Informationen: https://de.Connection-eV.org/article-4218

Litauen sollte belarussische Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen schützen, ihnen einen angemessenen Rechtsschutz gewähren und ihre Abschiebung nach Belarus dringend verhindern!

Die unterzeichnenden Organisationen sind zutiefst besorgt über die Drohung der litauischen Behörden, den belarussischen Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn und den belarussischen Deserteur Mikita Sviryd nach Belarus abzuschieben. Dort droht ihnen Verfolgung, Inhaftierung – und im Falle von Desertion – die Todesstrafe. Wir fordern die litauischen Behörden zum sofortigen Handeln auf, um die Abschiebung betroffener Personen nach Belarus zu verhindern und ihnen Asyl in Litauen zu gewähren, wo sie seit Jahren Schutz suchen.

Der belarussische Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn1 wurde, wie andere belarussische Asylsuchende in Litauen, im Jahr 2023 nach sieben Jahren Aufenthaltsgenehmigung in Litauen zu einer "Bedrohung der nationalen Sicherheit" erklärt. In der Folge wurde er in einem Flüchtlingslager in Einzelhaft gehalten. Am 29. Mai 2024 wurde ihm Asyl mit der Begründung verweigert, dass er in Belarus nicht in Gefahr sei. Am 13. Juni 2024 entkam er seiner Verhaftung und der Gefahr einer sofortigen Abschiebung und tauchte aus Angst unter.

Dem belarussischen Deserteur Mikita Sviryd2 wurde am 20. November 2023 Asyl verweigert. Obwohl er wie Vitali Berufung eingelegt hat, wurde ihm nicht gestattet, seinen Fall in einer Anhörung vorzutragen. Das ist jedoch insbesondere wegen der Wiedereinführung der Todesstrafe in Belarus von großer Bedeutung. Er sucht daher verzweifelt nach Möglichkeiten, sein Leben zu schützen.

Wir fordern die litauischen Behörden auf, die Abschiebung von Vitali Davarshyn und Mikita Svyrid sowie aller anderer Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen nach Belarus dringend zu verhindern und ihnen einen angemessenen Schutz in Litauen zu gewähren.

Wie die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte in Belarus, Anais Marin, während der letzten Sitzung des UN-Menschenrechtsrates3 berichtet hat, ist die Menschenrechtslage in Belarus alarmierend. Belarus ist kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen. Die UN-Sonderberichterstatterin hat zudem hervorgehoben, dass "die Regierung [von Belarus] weiterhin aktiv die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt"4.

Wir sind beunruhigt, dass solche Informationen von den litauischen Behörden nicht berücksichtigt werden. Stattdessen halten sie an der Überzeugung fest, dass eine Rückkehr nach Belarus für abgelehnte Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen sicher ist. "Das ist nicht wahr", erklärt Olga Karatch vom Internationalen Zentrum für Bürgerinitiativen Nash Dom, "Vitali Dvarashyn und Mikita Svyrid drohen Verfolgung und Gefängnis, wenn sie gewaltsam nach Belarus zurückkehren müssen. Für Deserteur*innen wie Mikita ist sogar die Todesstrafe möglich. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden."

Auch sind wir zutiefst besorgt darüber, dass die litauische Migrationsbehörde die Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in Belarus nicht für relevant hält.5

Die strafrechtliche Verfolgung bei Kriegsdienstverweigerung6, die ständigen Verletzungen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung und die Wiedereinführung der Todesstrafe für Deserteur*innen sind deutliche Beweise dafür, dass Belarus kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen darstellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen auf, die Abschiebung von belarussischen Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen unverzüglich zu verhindern und ihnen angemessenen Schutz zu gewähren.

Wie in den UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz hervorgehoben wird, haben Kriegsdienstverweiger*innen einen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus, wenn sie in ihrem eigenen Land von Verfolgung bedroht sind7. Dies gilt in vollem Umfang für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das mit dem Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verbunden ist, so auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Es sollte daran erinnert werden, dass in Belarus ein hohes Risiko der Rekrutierung und Mobilisierung zur Unterstützung des Angriffskrieges der Russischen Föderation in der Ukraine besteht, was zusätzlich eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen und die anderen Mitglieder der Europäischen Union dringend auf, Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen uneingeschränkt zu schützen, die aus Belarus fliehen, wo sie verfolgt werden und ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt wird. Die europäischen Institutionen werden dazu aufgefordert, die vollständige Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

 

 

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Connection e.V. nimmt Arbeit bei der UN-Menschenrechtskommission in Genf auf

Weitere Informationen unter https://de.Connection-eV.org/article-4069  

Connection e.V. wird ab Mai 2024 mit der neuen Fachberaterin Zaira Zafarana eine umfassende internationale Arbeit zur Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen bei den Vereinten Nationen in Genf aufnehmen. "Wir freuen uns sehr," erklärte heute Rudi Friedrich, Geschäftsführer des Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerkes Connection e.V., "dass die so wichtige Arbeit für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung bei der UN-Menschenrechtskommission in Genf nun wieder deutlich gestärkt und weiterentwickelt werden kann. Möglich gemacht hat das eine großzügige Förderung ds Projektes durch den in Großbritannien ansässigen Joseph Rowntree Charitable Trust (JRCT). Durch die Förderung ist ebenso die Stärkung der Lobbyarbeit im Europarat und bei der Europäischen Union vorgesehen."

"Bis letztes Jahr hatte ich bereits Gelegenheit, mich im Namen des Internationalen Versöhnungsbundes (IFOR) in Genf zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung einzusetzen", ergänzte Zaira Zafarana. "Ich bin dankbar für die Zusammenarbeit und insbesondere für die Unterstützung der IFOR-Zweigstellen. Jetzt freue ich mich sehr darauf, diese wichtige Arbeit gemeinsam mit Connection e.V. wieder aufzunehmen, einer international erfahrenen Partnerorganisation, die diese wichtige Arbeit für Menschenrechtsverteidiger*innen und Kriegsdienstverweiger*innen und damit deren Recht auf Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit sicherstellen möchte."

UN-Menschenrechtsrat und andere UN-Körperschaften überprüfen regelmäßig die Menschenrechtslage in jedem UN-Mitgliedsland. Es sind wichtige Verfahren für nichtstaatliche Organisationen, um sich effektiv für die Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Organisationen haben zudem die Möglichkeit, Beiträge für die Berichterstattung des Hohen Kommissars für Menschenrechte einzureichen. Connection e.V. hat dies kürzlich mit einer detaillierten Stellungnahme zu Asyl und Kriegsdienstverweigerung getan und so nützliche Informationen für den bevorstehenden Bericht der UN über die Praxis des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung geliefert.

"Internationale Lobbyarbeit ist wichtig, um nationale Aktivitäten zu unterstützen. Mit guter Vorbereitung für die Arbeit in internationalen Institutionen können diese Aktivitäten gestärkt werden, um die Mitgliedsstaaten dazu zu bringen, sich an internationale Standards zu halten und die Umsetzung der Menschenrechte zu verbessern", so Zaira Zafarana weiter. So hatte der Europarat 2023 auf der Grundlage verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte insbesondere die Türkei aufgefordert, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.

"Connection e.V. wird die Arbeit mit den internationalen Partnerorganisationen an diesem Thema fortsetzen und ist gerne bereit, die neuen Kapazitäten und Fachkenntnisse auch mit anderen zu teilen. Wir laden andere Organisationen und Gruppen ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um internationale Unterstützung zur Frage des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung zu erhalten", schloss Rudi Friedrich von Connection e.V.

 

 

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Frieden lernen
und erleben

 

 Der Friedensort
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ist ein anerkannter Friedensort
der 
Evangelisch-lutherischen
Landeskirche Hannovers