Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4388

Analyse des BGH-Beschlusses: https://de.Connection-eV.org/article-4389

Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

"Der Bundesgerichtshof greift mit dem Beschluss das Grundrecht und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an", so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. "Er schließt sich damit der Forderung der Politik an, kriegsbereit bzw. kriegstüchtig zu werden. Das ist eine Entscheidung, die den Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung betrifft."

Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern.

Das sieht der BGH auch für Deutschland gegeben. Er hält es "auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein (für) undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern." Diese Behauptung des BGH entspricht nicht der Verfassung. Nach Art. 12a GG muss für eine*e Kriegsdienstverweiger*in eine Möglichkeit eines Ersatzdienstes vorgesehen sein, "die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht".

Der BGH postuliert weiter, dass die Europäische Menschenrechtskonvention es Staaten erlaube, wie im Falle der Ukraine, bei einem Verteidigungskrieg wesentliche Menschenrechte auszusetzen, darunter auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das als Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 verstanden wird. Die dazu fehlende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird gegen die Kriegsdienstverweiger*innen gewendet. Und nicht nur das. Rudi Friedrich: "Der BGH übersieht vollständig, dass die Ukraine am 4. April 2024 die Ausnahmeregelung für den Artikel 9 zurückgenommen hat. Die Folgerung, dass die Ausnahmeregelung für die Ukraine zutreffe und das Land daher kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorsehen müsse, ist falsch."

Des weiteren befasst sich der BGH auch mit den internationalen Normen zur Kriegsdienstverweigerung auf Grundlage des Artikel 18 Absatz 1 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Auch hier verweist der BGH auf mögliche Ausnahmeregelungen, obwohl diese in Artikel 4 des Paktes ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der BGH stellt sich hiermit gegen den UN-Menschenrechtsrat, der am 23. April 2024 dargelegt hatte, dass "das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als fester Bestandteil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden (darf), auch nicht in einer Zeit des öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht."

"Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts der von der Politik geforderten Kriegsertüchtigung steigt nun der BGH mit ein und will aus dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein Schönwetter-Recht machen", schließt Rudi Friedrich ab. "Er macht sich damit zum Steigbügelhalter für politische Forderungen auf Kriegsbereitschaft. Das ist haarsträubend, in höchstem Maße gefährlich und bedarf dringend einer Korrektur."

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: www.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakt

Rudi Friedrich, Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +49 (0)69 8237 5534

 

 

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14.12., 13 h in Nürnberg: Aktion Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht! Überall!

Demonstration zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Weitere Infos unter www.objectwarcampaign.org

 

Eine Aktion im Rahmen des Internationalen Tages der Menschenrechte

Sa., 14. Dezember 2024, ab 13 Uhr

in 90402 Nürnberg, Kornmarkt

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wird russischen Verweigernden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach wie vor in der Regel kein Asyl gewährt. Es sei nicht "beachtlich wahrscheinlich", dass sie für den Krieg einberufen werden. Dabei sind es Menschen, die sich gegen eine Teilnahme an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entschieden haben. Ihnen droht nun eine Abschiebung nach Russland, ein Skandal. Dort erwartet sie oft Einberufung, Gefängnis und Folter.

Das Gleiche gilt für Menschen aus Belarus, die vor Diktatur und drohendem Kriegseintritt von Belarus geflohen sind. Und auch Geflüchtete aus der Ukraine sind nicht (mehr) sicher: Es gibt Stimmen aus der deutschen Politik, die fordern – wie es Norwegen in Zukunft praktizieren will – männliche Geflüchtete zurückzuschicken, denn schließlich brauche das Land Soldaten. Wir sind tief enttäuscht, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung so mit Füßen getreten wird.

Lasst uns lautstark und sichtbar gegen Krieg und Abwehr von Geflüchteten demonstrieren

Der Umgang mit ihnen ist nur ein Beispiel, wie in Deutschland Geflüchtete mit ihren Anliegen behandelt werden. Wir wollen deshalb aus Anlass des Internationalen Tages für Menschenrechte vor dem Bundesamt für Migration unsere Stimme erheben.

Krieg bedeutet Tod und Zerstörung

Aktuell werden in den verschiedensten Ländern Kriege geführt, mit Zigtausenden von Toten, ungezählten oft schwer Verletzten, weitreichenden Zerstörungen und damit einhergehend transnationalen Fluchten. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat vor mehr als zweieinhalb Jahren begonnen. Nach dem brutalen Überfall der Hamas und der militärischen Eskalation der israelischen Regierung ist die gesamte Region zum Schlachtfeld geworden. Die Türkei setzt immer wieder Militär in den benachbarten Staaten in den kurdischen Gebieten ein. Im Sudan, Jemen und Myanmar herrschen Kriege, die den genannten Kriegen in Bezug auf Zahlen der Opfer und Grausamkeit um nichts nachstehen, die nur weniger öffentliche Beachtung finden. All diese Kriege treiben ungezählte Menschen auf die Flucht, einen Teil auch nach Europa und Deutschland.

Die Antwort der Regierungen

Die Antwort der deutschen und europäischen Regierungen: Sie überbieten sich mit Vorschlägen bei der Abwehr von Geflüchteten. Und sie treiben die Militarisierung voran.

Die Festung Europa wird militärisch gesichert. Asylsuchende werden auf Lager außerhalb der Europäischen Union verwiesen und damit der Zugang zu Asylverfahren faktisch gestoppt. An vielen Außengrenzen der EU werden widerrechtlich Geflüchtete über Pushbacks zurückgewiesen. Grenzkontrollen werden auch innerhalb der EU wieder eingeführt.

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat im Juni 2024 eine größere "Kriegstüchtigkeit" beschworen und ein Konzept für eine "neue Wehrpflicht" vorgestellt. Weltweite Waffenexporte, auch in bewaffnete Konflikte, nehmen zu. Die Rüstungsproduktion wird angekurbelt.

Kriegsgegner*innen unterstützen

In all den Ländern, die sich im Krieg befinden, gibt es aber auch Menschen, die sich dem Krieg verweigern, die sich aktiv für Frieden einsetzen, die dort Widerstand gegen Militarisierung und Krieg leisten. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in einem Krieg sterben. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen.

Ihnen gilt unsere Unterstützung! Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg, Tod und Zerstörung zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für alle Kriegsflüchtlinge, verfolgte Kriegsdienstverweiger*innen und Kriegsgegner*innen.

Stoppt Militarisierung und Wehrpflicht

Die Pläne des Verteidigungsministeriums zur verstärkten Rekrutierung neuer Soldat*innen zielen in einem ersten Schritt darauf, durch einen Fragebogen mehr Informationen über alle jungen Männer und möglichst viele Frauen durch die Militärbehörden systematisch zu erfassen. Auch wenn damit nach Aussage des Ministeriums noch keine Dienstverpflichtung verbunden ist, machte Boris Pistorius deutlich, dass perspektivisch Zwangsverpflichtungen möglich sein sollen, wenn die gewünschten Zahlen nicht erreicht werden. Andere fordern gar eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen.

Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Form der Wehrpflicht und die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Es würde einer Militarisierung Vorschub leisten. Stattdessen brauchen wir eine Stärkung des vorhandenen sozialen Engagements und eine stärkere Unterstützung von Ansätzen und Maßnahmen, die sich gegen Spaltung und Ausgrenzung in der Gesellschaft wenden.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht
Offene Grenzen für Kriegsflüchtlinge
Aufnahme und Bleiberecht für verfolgte Kriegsgegner*innen

Warum in Nürnberg?

Nürnberg wurde vereinnahmt als Stadt der Reichsparteitage und der "Rassengesetze". Heute möchte die Stadt ein Zeichen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz setzen – unter anderem mit der Straße der Menschenrechte und dem seit 1995 jährlich vergebenen Internationalen Menschenrechtspreis. Und dennoch gehen von Nürnberg auch heute noch Tod und Zurückweisung von Kriegsflüchtlingen aus.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem Hauptsitz in Nürnberg verwehrt Kriegsdienstverweiger*innen in aller Regel Asyl.

Nürnberg ist auch der Firmensitz von Diehl, einer der größten Rüstungsproduzenten in Deutschland. Bis heute gilt dort die Devise: Wer zahlt, bekommt Waffen. Dem entsprechend gehören Lieferungen an beide Seiten eines Konfliktes zum Alltagsgeschäft wie z.B. im Nahen Osten. Mit seinen Zündern bringt Diehl weltweit millionenfach den Tod.

Der Aufruf wird unterstützt von:

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Bayerischer Flüchtlingsrat; Bund für Soziale Verteidigung (BSV); Connection e.V.; Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK); DFG-VK Bayern; Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); Frauennetzwerk für Frieden e. V.; Friedensmuseum Nürnberg; graswurzelrevolution; Initiative Solidarität für/mit Pazifist*innen aus Osteuropa; Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW); Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK); Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.; KURVE Wustrow e.V.; Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschlands; Nürnberger Evangelisches Forum für den Frieden (NEFF) e.V.; pax christi, Deutschland; pax christi Rottenburg-Stuttgart; Regionalgruppe Nordschwaben der DFG-VK (Stand: 01.11.2024)

Weitere Informationen unter www.objectwarcampaign.org und www.Connection-eV.org/article-4286

Pressekontakte

Michi von Glaßer, DFG-VK, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Christine Schweitzer, Bund für Soziale Verteidigung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rudi Friedrich, Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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Ukrainische Militärdienstpflichtige unter Druck

Vor wenigen Tagen ging durch die Presse, dass ukrainischen Männern im militärdienstpflichtigen Alter keine Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden. Das hatte Connection e.V. gemeinsam mit PRO ASYL im Mai 2024 gefordert. Das hessische Sozialministerium hatte die Ablehnung der Ausstellung von Reiseausweisen mit dem Hinweis verbunden, dass den Betroffenen zumutbar sei, zur Passbeschaffung in die Ukraine zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen. Wie ist das einzuschätzen? (...mehr)

Drei israelische Verweigerer: „Wir werden uns nicht an einem Genozid beteiligen“

Die Kriegsdienstverweigerer Yuval Moav, Itamar Greenberg und Oryan Mueller erklären, warum sie bereit sind, ins Gefängnis zu gehen, um sich gegen den Krieg zu stellen. Ein Interview des israelischen Magazins +972 und Local Call jetzt in deutscher Übersetzung.  (...mehr)

Veranstaltungen September 2024

Besonders hinweisen möchten wir auf die Veranstaltungen mit dem Film DIE LIEBE ZUM LEBEN - Ein Film mit und über den Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann.

Über den Mut zu desertieren, über die Kraft des Sich-Treu-Bleibens und eine Vision, die die Bundesrepublik verändert hat. Eine Hommage an die Menschlichkeit und gegen den Krieg.

Termine im September 2024 in Leipzig (1.9.), Emden (1.9.), Braunschweig (2.9.), Cottbus (2.9.), Barnstorf (2.9.), Hamburg (4.9.), Kellinghusen, (6.9.), Schwerte (11.9.), Nürnberg (26.9.), Wietze/Jeversen (28.9.), Papenburg (29.9.)

Diese und weitere Veranstaltungen siehe https://de.connection-ev.org/veranstaltungen

 

 

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Zwei Jahre nach Teilmobilmachung: Weiter kein Asyl für russische Kriegsdienstverweiger*innen

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4252

Auch zwei Jahre nach der am 21. September 2022 von Präsident Putin erklärten Teilmobilmachung wird russischen Verweiger*innen des Ukrainekrieges in Deutschland in aller Regel kein Asyl gewährt. Connection e.V. liegen inzwischen mehr als ein Dutzend ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Wesentliches Argument ist, dass keine "beachtliche Wahrscheinlichkeit" für eine Einberufung in den Krieg bestehe. "Es sind Menschen, die sich gegen eine Teilnahme an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entschieden haben", so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. "Statt ihre Entscheidung zu unterstützen, werden sie mit den Bescheiden aufgefordert, nach Russland zurückzukehren. So wird dem russischen Militär das menschliche Kriegsmaterial zur Verfügung gestellt."

In den letzten Monaten wurden in Russland die Rekrutierungsbemühungen verschärft.

  • Im April 2023 verabschiedete das russische Parlament ein Gesetz, womit die von der russischen Regierung für staatliche und kommunale Dienste eingerichtete online-Plattform "Gosuslugi" (Госуслуги) auch für die Zustellung von Vorladungen zum Militärkommissariat benutzt werden kann. Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn sie auf dem Account einer Person eingegangen sind. Mit der Zustellung verbunden ist das Verbot, Russland zu verlassen. "Das bedeutet in der Tat", so der in Deutschland lebende russische Jurist Artyom Klyga von der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung Russland, "dass bei einer Rückkehr dieser Personen Strafverfolgungsmaßnahmen greifen und die bereits bestehende Vorladung umgesetzt wird. Außerdem werden sie nicht mehr das Land verlassen können. Damit sind sie einem erheblich größerem Risiko ausgesetzt, für den Krieg eingezogen zu werden."
  • Wiederholt kommt es in verschiedenen Städten zu Razzien und Inhaftierungen von Militärdienstpflichtigen. So z.B. im Mai 2024, als Polizeibeamt*innen in Moskau unter Beteiligung der Moskauer Einberufungsbehörde und des "Unified Draft Office" Razzien durchführten und schätzungsweise 40 bis 60 Personen im Einberufungsalter festnahmen. Nach ihrer Festnahme wurden die Betroffenen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren zur Sammelstelle in der Ugreshskaya Straße 3, Gebäude 6, gebracht, von wo aus die Rekruten direkt in die Kasernen gebracht werden.
  • Seit dem Einmarsch der Ukraine in das Gebiet um Kursk Mitte August 2024 werden erneut Militärdienstpflichtige im Kriegsgebiet eingesetzt: "Wir haben Dutzende von Anfragen von besorgten Eltern, Verwandten und Freund*innen bekommen", berichtet Sofia Zelenkevich von der russischen Exilorganisation Idite Lesom (Go by the Forest). "Sie schildern uns, wie Wehrpflichtige kurz nach ihrer Einberufung in das Kriegsgebiet nach Kursk geschickt werden, in das vor wenigen Wochen die ukrainische Armee einmarschierte. Sie haben keine militärische Ausbildung erhalten und sind so nichts anderes als Kanonenfutter."
  • Insbesondere gegenüber Migrant*innen wird Druck ausgeübt, sich "freiwillig" zur Armee zu melden. "Das Gesetz wurde dahingehend geändert", erklärt Artyom Klyga, "dass russischen Staatsbürgern, die nicht von Geburt an Staatsbürger Russlands sind, der Pass entzogen werden kann, wenn sie sich nicht militärisch registrieren lassen." "Jeden Tag finden in den Gebieten, wo Migrant*innen leben, Razzien statt", ergänzt Sofia Zelenkevich. "Sie werden unter Druck gesetzt oder mit falschen Behauptungen dazu gebracht, Verträge beim Militär zu unterschreiben. Damit können sie in das Kriegsgebiet in die Ukraine geschickt werden."

"Es ist davon auszugehen," so Rudi Friedrich, "dass der Druck auf die Militärdienstpflichtigen noch steigen wird. Vor wenigen Tagen hat Präsident Putin angekündigt, die Armee um weitere 180.000 Soldaten aufzustocken." Wie die unabhängige russische Nachrichtenplattform Mediazona berichtete, sollen ab Dezember 2024 weitere 180.000 Soldat*innen die Armee auf fast 1,5 Millionen bringen. Das ist bereits die dritte Erhöhung der Truppenstärke seit Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022.

Erneut fordert Connection e.V. die deutsche Bundesregierung aufSchutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen, Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen zu garantieren. "Es gab einen positiven Schritt mit einer Stellungnahme des Innenministeriums im Mai 2022, dass russische Deserteure Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Aber es zeigt sich, dass fast alle, die sich rechtzeitig vor einer Rekrutierung entzogen haben und Schutz suchen, in den Asylverfahren abgelehnt werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand."

Abschließend weist Connection e.V. darauf hin, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt hat. Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte stellt in seinem jüngsten thematischen Bericht (A/HRC/56/30) fest, "sollten Einzelpersonen in der Lage sein, vor dem Beginn des Militärdienstes oder in jeder Phase während oder nach dem Militärdienst zu verweigern". Gegenwärtig ist dieses Recht in Russland nicht im Einklang mit internationalen Standards geschützt. Diejenigen, die den Dienst verweigern wollen, werden de facto daran gehindert oder verfolgt. Sie sollten geschützt werden, wie der UNHCR in seinen Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10 feststellt.

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakte

Rudi Friedrich, Geschäftsführer von Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 069-82375534 (Deutsch und Englisch)
Artyom Klyga, Advocacy Manager der Bewegung für Kriegsdienstverweigerung Russland, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +49 176 41 79 62 80 (Russisch, Englisch)
Sofia Zelenkevich, Koordinatorin von Idite Lesom, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Russisch, Englisch)
Zaira Zafarana, International advocacy coordinator of Connection e.V., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Italian, English)

 

 

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Schutz für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen wie Vitali Dvarashyn und Mikita Sviryd

Sie sind in Litauen von einer Abschiebung nach Belarus bedroht!

Weitere Informationen: https://de.Connection-eV.org/article-4218

Litauen sollte belarussische Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen schützen, ihnen einen angemessenen Rechtsschutz gewähren und ihre Abschiebung nach Belarus dringend verhindern!

Die unterzeichnenden Organisationen sind zutiefst besorgt über die Drohung der litauischen Behörden, den belarussischen Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn und den belarussischen Deserteur Mikita Sviryd nach Belarus abzuschieben. Dort droht ihnen Verfolgung, Inhaftierung – und im Falle von Desertion – die Todesstrafe. Wir fordern die litauischen Behörden zum sofortigen Handeln auf, um die Abschiebung betroffener Personen nach Belarus zu verhindern und ihnen Asyl in Litauen zu gewähren, wo sie seit Jahren Schutz suchen.

Der belarussische Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn1 wurde, wie andere belarussische Asylsuchende in Litauen, im Jahr 2023 nach sieben Jahren Aufenthaltsgenehmigung in Litauen zu einer "Bedrohung der nationalen Sicherheit" erklärt. In der Folge wurde er in einem Flüchtlingslager in Einzelhaft gehalten. Am 29. Mai 2024 wurde ihm Asyl mit der Begründung verweigert, dass er in Belarus nicht in Gefahr sei. Am 13. Juni 2024 entkam er seiner Verhaftung und der Gefahr einer sofortigen Abschiebung und tauchte aus Angst unter.

Dem belarussischen Deserteur Mikita Sviryd2 wurde am 20. November 2023 Asyl verweigert. Obwohl er wie Vitali Berufung eingelegt hat, wurde ihm nicht gestattet, seinen Fall in einer Anhörung vorzutragen. Das ist jedoch insbesondere wegen der Wiedereinführung der Todesstrafe in Belarus von großer Bedeutung. Er sucht daher verzweifelt nach Möglichkeiten, sein Leben zu schützen.

Wir fordern die litauischen Behörden auf, die Abschiebung von Vitali Davarshyn und Mikita Svyrid sowie aller anderer Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen nach Belarus dringend zu verhindern und ihnen einen angemessenen Schutz in Litauen zu gewähren.

Wie die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte in Belarus, Anais Marin, während der letzten Sitzung des UN-Menschenrechtsrates3 berichtet hat, ist die Menschenrechtslage in Belarus alarmierend. Belarus ist kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen. Die UN-Sonderberichterstatterin hat zudem hervorgehoben, dass "die Regierung [von Belarus] weiterhin aktiv die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt"4.

Wir sind beunruhigt, dass solche Informationen von den litauischen Behörden nicht berücksichtigt werden. Stattdessen halten sie an der Überzeugung fest, dass eine Rückkehr nach Belarus für abgelehnte Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen sicher ist. "Das ist nicht wahr", erklärt Olga Karatch vom Internationalen Zentrum für Bürgerinitiativen Nash Dom, "Vitali Dvarashyn und Mikita Svyrid drohen Verfolgung und Gefängnis, wenn sie gewaltsam nach Belarus zurückkehren müssen. Für Deserteur*innen wie Mikita ist sogar die Todesstrafe möglich. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden."

Auch sind wir zutiefst besorgt darüber, dass die litauische Migrationsbehörde die Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in Belarus nicht für relevant hält.5

Die strafrechtliche Verfolgung bei Kriegsdienstverweigerung6, die ständigen Verletzungen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung und die Wiedereinführung der Todesstrafe für Deserteur*innen sind deutliche Beweise dafür, dass Belarus kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen darstellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen auf, die Abschiebung von belarussischen Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen unverzüglich zu verhindern und ihnen angemessenen Schutz zu gewähren.

Wie in den UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz hervorgehoben wird, haben Kriegsdienstverweiger*innen einen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus, wenn sie in ihrem eigenen Land von Verfolgung bedroht sind7. Dies gilt in vollem Umfang für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das mit dem Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verbunden ist, so auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Es sollte daran erinnert werden, dass in Belarus ein hohes Risiko der Rekrutierung und Mobilisierung zur Unterstützung des Angriffskrieges der Russischen Föderation in der Ukraine besteht, was zusätzlich eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen und die anderen Mitglieder der Europäischen Union dringend auf, Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen uneingeschränkt zu schützen, die aus Belarus fliehen, wo sie verfolgt werden und ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt wird. Die europäischen Institutionen werden dazu aufgefordert, die vollständige Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

 

 

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Frieden lernen
und erleben

 

 Der Friedensort
Antikriegshaus Sievershausen 
ist ein anerkannter Friedensort
der 
Evangelisch-lutherischen
Landeskirche Hannovers