EAK und AGDF unterstreichen den Vorrang eines zivilen freiwilligen Friedensdienstes

Gemeinsames Positionspapier zu Dienstpflicht und Freiwilligkeit, zu Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung und freiwilligem Friedensdienst

Angesichts der Diskussionen um eine allgemeine Dienstpflicht sowie die Wiederaktivierung der Einberufung in Friedenszeiten oder Neugestaltung der Wehrpflicht haben die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in einem gemeinsamen Papier den Vorrang einer zivilen Konfliktbearbeitung und eines zivilen freiwilligen Friedensdienstes unterstrichen.

Ein freiwilliger Friedensdienst ist nach Ansicht der beiden Friedensverbände ein deutlicheres Zeugnis von der Ausrichtung der Friedensbewegung Gottes, er nehme die Grundprinzipien der Demokratie deutlicher auf, er übernehme klarer Verantwortung dafür, Gewalt zu minimieren und Freiheit und Gerechtigkeit zu fördern, heißt es in dem Papier, das von den beiden Vorständen bei einer gemeinsamen Klausur in Hannover verabschiedet wurde.

Die AGDF und die EAK halten vor einer Entscheidung über eine Dienstpflicht, die von Unionspolitikern, aber auch dem Bundespräsidenten befürwortet wird, eine breite gesellschaftliche Debatte über deren Vor- und Nachteile für erforderlich. Dabei sollten nach Auffassung der beiden Friedensverbände Zivilgesellschaft und auch Kirche diese Debatte anregen und begleiten.

AGDF und EAK bekräftigen die EKD-Position von 2006 gegen einen sozialen Pflichtdienst und für die Stärkung der Freiwilligendienste. Diese würden jungen Menschen einen konkreten individuellen Nutzen im Blick auf berufliche Orientierung sowie einen Gewinn an Erfahrung und Kompetenz bringen, Freiwilligkeit sei zudem in einer demokratischen Rechtsordnung ein zentrales Kriterium. Auch sei es wichtig, eine „Kultur der Freiwilligkeit“ zu fördern, mit einem Recht auf einen Freiwilligendienst über alle Generationen hinweg.

Eng verbunden mit dieser Frage ist für die beiden Friedensverbände auch die Frage nach einer Wehrpflicht, wobei ihrer Ansicht nach derzeit nicht abzusehen sei, ob die Einberufung für Männer in Friedenszeiten wieder eingeführt wird oder eine neue Form eines Basiswehrdienstes oder eine allgemeine Dienstpflicht beschlossen wird. Unabhängig davon ist es für AGDF und EAK unbedingt erforderlich, dass die Verweigerung des Kriegsdienstes, so wie sie als Grundrecht im Grundgesetz verankert ist, sichergestellt sei.

Beide Friedensverbände vermuten, dass die Zahl derjenigen jungen Menschen, die sich mit der Gewissensfrage auseinandersetzen, ob sie den Dienst an der Waffe als Soldatin oder Soldat vor ihrem eigenen Gewissen verantworten können, allein schon durch die Diskussion der verschiedenen Dienst- und Pflichtmodelle in Wahlkampf und Koalitionsverhandlungen exponentiell steigen wird und damit auch die Zahl derjenigen, die in dieser Frage Beratung suchen. „Die Frage nach der ethischen Verantwortbarkeit von Kriegsdienst begleitet die Kirche seit ihrer Frühzeit. Ihre Aufgabe ist heute jungen Menschen in ihrer Gewissensbildung zur Seite zu stehen und so die Basis für profunde Entscheidungen einzelner zu stärken. Dazu sind die erforderlichen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um Beratung im schulischen und außerschulischen Bereich anbieten zu können, Informationen und Materialien zu erstellen und Multiplikator*innen zu schulen. Die Kirche sollte Räume bieten, in denen junge Leute miteinander über ihre Entscheidung sprechen und streiten können“, heißt es in dem Papier. Da bereits jetzt der Bedarf an Beratung kontinuierlich steige, müssten nach Ansicht von AGDF und EAK die Kirchen hier schnell handeln.

Beide Friedensverbände verweisen darauf, dass laut Grundgesetz Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst leisten müssten. Während das Grundgesetz dies lediglich als einen Ersatz für den Dienst in der Bundeswehr bezeichne, hätte der Bund der evangelischen Kirchen in der DDR die Kriegsdienstverweigerung als das „deutlichere Zeugnis“ für den Frieden verstanden, erinnern AGDF und EAK in ihrem Papier. Die in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007 vertretene vorrangige Option für zivile Konfliktbearbeitung werde nach Ansicht beider Friedensverbände durch einen freiwilligen Friedensdienst auf das individuelle Handeln übertragen.

 

 

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