Vernichtung von Nazi-Parolen ist wieder ein Fall für die Staatsanwältin
Irmela Mensah-Schramm, deren friedenspädagogisches Projekt „Hass vernichtet“ seit vielen Jahren auch zum Repertoire unserer Friedensarbeit mit jungen Menschen zählt, muss erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vom Oktober dieses Jahres eingelegt. Das hatte die Rentnerin der Sachbeschädigung für schuldig befunden, weil sie im Mai den Spruch „Merkel muß weg“ an der Wand eines Zehlendorfer Fußgängertunnels in „Merke! Hass weg!“ verwandelte, sinnvollerweise unter Verwendung einer auffälligen Sprühfarbe.
Irmela Mensah-Schramm entfernt oder übermalt seit 30 Jahren Nazi-Sprüche und rechte Parolen und ist für ihr Engagement gegen Hassbotschaften unter anderem mit der Bundesverdienstmedaille und dem Göttinger Friedenspreis geehrt worden.
Zehlendorf soll schöner werden
Im Fall des übermalten Merkel-Spruchs hatten Anwohner die Polizei verständigt, die eine Anzeige fertigte. Das Gericht wollte nach Aussage einer Sprecherin das Verfahren einstellen, die Staatsanwältin stimmte dem aber nicht zu. Die Rentnerin erhielt daher eine Verwarnung, die in diesem Fall geringstmögliche Strafe, die damit begründet wurde, dass eine durch den Spruch „Merkel muß weg“ bereits bestehende Sachbeschädigung – auch durch Verwendung der auffälligen Farbe Pink – noch erweitert wurde.
Mensah-Schramm will auf jeden Fall weitermachen
Für den Fall einer Wiederholung während einer Bewährungsfrist von einem Jahr droht Mensah-Schramm eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Dies war der Staatsanwältin offenbar zu wenig.
Der Fall hatte große Aufmerksamkeit erregt und sehr viele Diskussionen in der Öffentlichkeit ausgelöst, was offenbar weder die Staatsanwältin noch Irmela Mensah-Schramm beeindruckte. Erstere legte Berufung ein. Letztere kündigte an, auf jeden Fall weiterzumachen. „Notfalls gehe ich ins Gefängnis“ sagte sie dem Tagesspiegel am Tag nach der Verhandlung.