Keine Sonderjustiz für SoldatInnen
Das Bundesjustizministerium plant eine zentrale Sondergerichtsbarkeit für deutsche Soldaten im Auslandseinsatz. Dies geht aus einem den unlängst vom Bundesjustizministerium vorgelegten »Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr« hervor. Der Referentenentwurf sieht vor, im bayerischen Kempten eine zentrale Justiz-behörde einzurichten, die für die Verfolgung der von deutschen Soldaten bei Einsätzen im Ausland begangenen Straftaten zuständig ist. Über die hierfür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes beraten derzeit die Landesjustizverwaltungen. Sollten sie ihre Zustimmung geben, könnte der Gesetzentwurf noch im April in den Bundestag eingebracht werden.
Der Vorstand der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V. sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und schließt sich daher der Erklärung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) an, gegen die Pläne der Bundesregierung zu protestieren, eine gesonderte „Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten“ im Ausland zu schaffen:
„Die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten erfüllen uns mit Sorge. Ein Herauslösen der Soldatinnen und Soldaten aus der zivilen Gerichtsbarkeit und damit auch aus ihrer Verantwortung während ihres Einsatzes im Ausland ist genauso wenig hinnehmbar wie die Einführung einer Sondergerichtsbarkeit im Inland.
Mit gutem Grund wurde nach den Erfahrungen mit der Militärjustiz im 2. Weltkrieg auf eine Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige in der Bundesrepublik verzichtet. Diese Entscheidung darf nicht revidiert werden. Herausforderungen, vor denen die deutsche Justiz durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr steht, sollten gründlich und ausführlich im Deutschen Bundestag beraten werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Soldatinnen und Soldaten in ihrem Auslandseinsatz mit einer anderen Gerichtsbarkeit beurteilt, und somit an andere Rechte gebunden, sein sollten, als bei ihrem Dienst im Inland.“
Sievershausen, den 16.04.2012
Der Vorstand der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V.