Die Fluchtthematik beschäftigt vermehrt die Gemeinden. Es wurde darum gebeten, eine Art FAQ zusammenzustellen. Nach ausgiebiger Recherche in EU-Richtlinien und –Rechten habe ich eine gute Übersicht beim Diakonischen Werk gefunden. Zur Übersicht des Werkes geht es hier: https://www.diakonie-in-niedersachsen.de/pages/hilfen_fuer_die_ukraine/index.html . Zudem informiert die Landeskirche auf der Webseite: https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/frontnews/2022/02/24 über Hilfsmöglichkeiten für die Ukraine, darunter bald auch eine Übersicht über Begegnungsmöglichkeiten. Folgend ein paar Informationen:

 

Frage 1: Ist eine Registrierung notwendig?: Sind Flüchtende in Privathaushalten oder Gemeinden untergebracht ist eine Registrierung nicht zwingend erforderlich, allerdings dringend zu empfehlen. Dies ermöglicht den Zugang zu Sozialleistungen sowie Bedarfsscheine für die gesundheitliche Hilfe. Die Ärztekammer Niedersachsen spricht sich für eine Registrierung aus, um den Menschen bestmöglich zu helfen, hat aber auch schon flexiblere Lösungen im Blick. Es ist in der Kommunikation wichtig zu vermitteln, dass es dabei nicht darum geht die Menschen zu kontrollieren, sondern ihnen möglichst gut helfen zu können.
 

Frage 2: Muss ein Asylantrag gestellt werden?: Durch die EU-Richtlinie EG2001/55 ist geregelt, dass die Aufenthaltserlaubnis zunächst 1 Jahr beträgt, mit der Möglichkeit 2x um 6 Monate zu verlängern. Wird man registriert wird ein Asylantrag ruhend aufgesetzt. In jedem Fall bewegen sich die Menschen legal in Deutschland. Ob der Asylantrag weiter verfolgt wird, wird nach Ablauf der Fristen bearbeitet.
 

Frage 3: Was sage ich Menschen, die helfen wollen?: Verweisen Sie die Menschen an öffentliche Hilfsgesuche und Aufnahmestellen. Helfen kann auch https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/auslander_und_asylrecht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html .
 

Frage 4: Flüchtende wurden aufgenommen, brauchen aber eine professionelle Beratung/psychologische Unterstützung.: Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen hat einige Angebote zur psychologischen Begleitung und verfügt über Dolmetscher*innen. Sollte die kirchliche Seelsorge an ihre Grenzen kommen, kann das Netzwerk helfen. Sie hierzu: https://www.ntfn.de/
 

Frage 5: Wie kann ich Flüchtende über Gefahren informieren?: Hierzu hat die LEFÖ ein paar Informationen bereit gestellt. Diese sind auf Ukrainisch zu finden auf: https://lefoe.at/be-safe-on-the-way/ . Freiwillige händigen zudem Informationsmaterialien an den Grenzübergängen aus. Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel hat ebenfalls Informationen und Hilfsangebote zusammengestellt. Zu finden unter: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/startseite .

 

Viele praktische Hinweise gibt es auch hier, gebündelt und laufend aktualisiert von Hendrik Alberts (Immensen)

https://padlet.com/Kirchenvorstand/6uolhogt35oq3uny

 

 

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